Infor­ma­ti­on zur Anmel­dung an der Michaelschule:

Grund­sätz­lich haben Eltern das freie Schul­wahl­recht. D. h., dass Sie als Eltern Ihr Kind an einer Schu­le Ihrer Wahl anmel­den kön­nen – selbst­ver­ständ­lich auch bei uns an der Michaelschule.

Als zwei­zü­gi­ge Grund­schu­le kön­nen wir bis zu 56 Schü­le­rin­nen und Schü­ler in unse­re ers­ten Klas­sen aufnehmen.

Sie benö­ti­gen einen Ter­min zur Schul­an­mel­dung, den Sie ab dem 25. Sep­tem­ber im Sekre­ta­ri­at der GGS Michael­schu­le ver­ein­ba­ren kön­nen. In die­sem Jahr fin­det die Schul­an­mel­dung an der Michael­schu­le vom 30. Okto­ber bis 04. Novem­ber 2023 im Stand­ort Rhein­ba­cher Stra­ße statt.

Um Ihr Kind an unse­rer Schu­le anzu­mel­den brin­gen Sie bit­te den „roten Anmel­de­schein der Stadt Bonn“, eine Kopie der Geburts­ur­kun­de, eine Kopie des Impf­pas­ses zum Nach­weis des Masern­impf­schut­zes, ggf. eine Kopie der Tauf­ur­kun­de und – ganz wich­tig – Ihr Kind mit. Bit­te brin­gen Sie die aus­ge­füll­ten Anmel­de­un­ter­la­gen zur Anmel­dung Ihres Kin­des mit. Die­ses Schul­spiel wird ca. 45 Minu­ten in Anspruch neh­men. Nach der Aus­wer­tung unse­rer Beob­ach­tun­gen erhal­ten Sie von uns per Post eine Rück­mel­dung zum Schul­spiel. Ände­run­gen sind in die­sem Jahr möglich.

Bit­te beach­ten Sie, dass bei­de Erzie­hungs­be­rech­ti­gen Ihr Kind gemein­sam an unse­rer Schu­le anmel­den. Soll­ten Sie allein­er­zie­hend sein, so legen Sie uns bit­te ent­spre­chen­de Doku­men­te vor, die dies belegen.

Zur per­sön­li­chen Anmel­dung in der Zeit vom 30.10. bis 04.11.2023 brin­gen Sie bit­te die unten hin­ter­leg­ten Unter­la­gen schon aus­ge­füllt mit.


Ihre Check­lis­te für die Schulanmeldung:

Ihre Check­lis­te für die OGS-Anmel­dung (bei Bedarf):

Ab dem Schul­jahr 2020/​2021 gel­ten neue Regeln für die Auf­nah­me in die OGS. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen hier­zu fin­den Sie auf der Home­page der Stadt Bonn. Das Dia­ko­ni­sche Werk als Trä­ger unse­rer OGS hat die Auf­nah­me­kri­te­ri­en ent­spre­chend zusammengefasst.

Der rote Anmel­de­schein wird den Eltern schul­pflich­ti­ger Kin­der auto­ma­tisch von der Stadt Bonn per Post zuge­schickt. Eltern von „Kann-Kin­dern“ (Kin­der, die nach dem 30.9. des Ein­schu­lungs­jah­res sechs Jah­re alt wer­den) müs­sen sich die­sen roten Anmel­de­schein beim Schul­amt der Stadt Bonn besor­gen (Frau Dörr, 774367).

Ohne den roten Anmel­de­schein ist eine Anmel­dung an der Schu­le nicht möglich!

Infor­ma­tio­nen zur Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten fin­den Sie unter dem Link: Infor­ma­ti­ons­pflicht nach Art.13 DS-GVO

sowie als spei­cher­ba­res Doku­ment unter


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