Lie­be Eltern,
das Schul­mi­nis­te­ri­um hat Hand­lungs­ab­läu­fe im Fal­le von Sym­pto­men, die auf eine Covid-19-Erkran­kung hin­wei­sen kön­nen, für Sie zusammengefasst:

Vor Betre­ten der Schu­le, also bereits im Eltern­haus, muss abge­klärt sein, dass die Schü­le­rin­nen und Schü­ler kei­ne Sym­pto­me einer COVID-19-Erkran­kung auf­wei­sen. Soll­ten ent­spre­chen­de Sym­pto­me vor­lie­gen, ist eine indi­vi­du­el­le ärzt­li­che Abklä­rung vor­ran­gig und die Schu­le zunächst nicht zu betreten.

Bei Erkäl­tungs­sym­pto­men sind vie­le Eltern unsi­cher, ob sie ihr Kind in die Schu­le schi­cken dür­fen. Im Bil­dungs­por­tal steht ein Schau­bild zur Ver­fü­gung, das Eltern eine Emp­feh­lung gibt, was bei einer Erkran­kung ihres Kin­des zu beach­ten ist. (exter­ner Link))

Posted on: 1. September 2020 | Author: Admin
Categories: Schule
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